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Der Klassenlehrer / die Klassenlehrerin muss bis am Vorabend durch die Eltern informiert werden (schriftlich, telefonisch oder persönlich).
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Sie können einzeln oder zusammenhängend bezogen werden, unabhängig von anderen Absenzen.
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Es ist keine Angabe von Gründen nötig
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Es erfolgt kein Eintrag ins Zeugnis
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Nicht bezogene Schulhalbtage können nicht ins nächste Schuljahr übertragen werden.
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Bitte beachten Sie, dass es in der Verantwortung der Schülerin/des Schülers liegt, sich über verpassten Stoff zu informieren und diesen nachzuholen.
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wichtige Familienereignisse
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Teilnahme an sportlichen oder kulturellen Anlässen
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Ferien des gesetzlichen Vertreters fallen nicht mit den Schulferien zusammen
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kein Eintrag ins Zeugnis
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Es besteht kein Anspruch auf Nachholunterricht aufgrund von Dispensationen.
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Grundsätzlich sind Schnupperlehren während der Ferien zu absolvieren. In Ausnahmefällen sind sie aber auch während der Schulzeit möglich. (max. 10 Tage pro Schuljahr)
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Gesuch mit Unterschrift der Eltern so früh wie möglich an die Schulleitung.
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Krankheit oder Unfall des Kindes
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Krankheit oder Todesfall in der Familie
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ärztlich verordneter Krankheits-
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ungünstige Witterung, dadurch unzumutbarer Schulweg
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amtliche Aufgebote (EB, amtl. Prüfungen)
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Wohnungswechsel der Familie
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private Arzt-
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Eintrag als Absenzen im Zeugnis
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Absenzenregelung