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Fünf freie Schulhalbtage


Der Klassenlehrer / die Klassenlehrerin muss bis am Vorabend durch die Eltern informiert werden (schriftlich, telefonisch oder persönlich).

Sie können einzeln oder zusammenhängend bezogen werden, unabhängig von anderen Absenzen.

Es ist keine Angabe von Gründen nötig

Es erfolgt kein  Eintrag ins Zeugnis

Nicht bezogene Schulhalbtage können nicht ins nächste Schuljahr übertragen werden.

Bitte beachten Sie, dass es in der Verantwortung der Schülerin/des Schülers liegt, sich über verpassten Stoff zu informieren und diesen nachzuholen.
Dispensation für einzelne Absenzen
4 Wochen vor Beginn, muss ein schriftliches Gesuch der Eltern an die Schulleitung erfolgen, sofern die Abwesenheit nicht länger als 2 Woche dauert. Für Abwesenheiten ab der 3.  Woche bis max. 8 Wochen pro Schuljahr ist die Schulinspektorin zuständig

Gründe:

wichtige Familienereignisse

Teilnahme an sportlichen oder kulturellen Anlässen

Ferien des gesetzlichen Vertreters fallen nicht mit den Schulferien zusammen

kein Eintrag ins Zeugnis

Es besteht kein Anspruch auf Nachholunterricht aufgrund von Dispensationen.

Schnupperlehren während der Schulzeit

Grundsätzlich sind Schnupperlehren während der Ferien zu absolvieren. In Ausnahmefällen sind sie aber auch während der Schulzeit möglich. (max. 10 Tage pro Schuljahr)

Gesuch mit Unterschrift der Eltern so früh wie möglich an die Schulleitung.

Entschuldigte Absenzen
Mitteilung erfolgt mündlich oder schriftlich an die Lehrkraft
Gründe:

Krankheit oder Unfall des Kindes

Krankheit oder Todesfall in der Familie

ärztlich verordneter Krankheits- oder Erholungsurlaub eines Elternteils

ungünstige Witterung, dadurch unzumutbarer Schulweg

amtliche Aufgebote (EB, amtl. Prüfungen)

Wohnungswechsel der Familie

private Arzt- oder Zahnarzttermine, falls nicht ausserhalb der Unterrichtszeit möglich

Die Schulleitung kann in besonderen Fällen zusätzliche weitere Entschuldigungsgründe
anerkennen.

Eintrag als Absenzen im Zeugnis

Absenzenregelung